Wohninteresse bekunden
Frei finanzierte und sozial geförderte Wohnungen
Bitte lesen Sie sich die folgenden Hinweise sorgfältig durch. Angaben zum Datenschutz im Interessentenverfahren finden Sie am Ende dieser Seite.
Wohnberechtigungsschein
Für geförderte Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig. Je nach sozial geförderter Wohnung kann ein WBS-A oder ein WBS-B notwendig sein.
Finanzielle Beteiligung und Kosten
Ein Genossenschaftsanteil kostet 250 Euro. Nach derzeitiger Kalkulation müssen für frei finanzierte Wohnungen Genossenschaftsanteile im Wert von 1.250 Euro pro qm, für sozial geförderte Wohnungen Anteile im Wert von 1.000 Euro pro qm gezeichnet werden.
Ablauf der Zahlungen: Bei Eintritt werden Anteile im Wert von 10.000 Euro (mitgliedschaftsbegründende Pflichtanteile) gezeichnet. Im Projektverlauf zeichnen die Mitglieder zu definierten Zeitpunkten weitere wohnungsbezogene Anteile, bis 100 % des für die jeweilige Wohnung notwendigen Betrags erreicht sind. Aktuell sind zum 31. März 2026 25 % des Betrags fällig geworden, zum 30. Juni werden 50 % fällig. Die restlichen 50% werden nach derzeitiger Planung Ende 2026 fällig.
Nach aktueller Kalkulation betragen die Nutzungsentgelte (Kaltmieten) einer Wohnung im freifinanzierten Bereich 15,50 Euro pro qm, die Kaltmiete für WBS-Wohnungen richtet sich nach den aktuellen Bedingungen. Stand Mai 2026 betragen sie für den WBS-A 8,00 Euro pro qm und für den WBS-B 9,15 Euro pro qm.
Hinweis: Treten Kostensteigerungen im Prozess bis zur Fertigstellung des Projekts auf, werden diese nach einem festgelegten Schlüssel auf die Anteile angepasst und umgelegt.
Fragebogen für Interessent*innen
Sie erhalten nach dem Versand des Fragebogens eine Kopie an die angegebene E-Mail-Adresse. Bitte überprüfen Sie dazu ggf. Ihren Spam-Ordner. Bitte beachten Sie: Es kann eine Weile dauern, bis die Bestätigungsmail Sie erreicht.
Achtung: Wenn Sie das Browserfenster schließen oder die Seite neu laden, gehen Ihre bisher eingebenen Daten verloren. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Angaben bei sich ebenfalls zu speichern (z. B. Druck-Funktion Ihres Browsers für PDFs).
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Angaben zum Datenschutz
Nachfolgend informieren wir Sie gemäß der Datenschutz Grundverordnung (DS GVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Abgabe eine Interessentenfragebogens für eine Wohnung oder einen Clusterwohnplatz sowie über die Ihnen diesbezüglich zustehenden Rechte.
Datenverarbeitung im Interessentenverfahren
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer im Interessentenfragebogen angegebenen Daten ist die WohnWerk Alpenerstraße eG, Palanterstr. 2, 50937 Köln (Vorstand: Barbara Lentes, Stefan Köller, Dr. Sascha Lehmann; Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Philipp von Rosen; eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 962). Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an info@wohnwerk-cologne.de mit dem Betreff „Datenschutzanfrage“.
Welche Daten wir verarbeiten und warum
Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns über den Interessentenfragebogen mitteilen, sowie die Daten, die im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens hinzukommen können. Zweck ist die Entscheidung über Ihre Aufnahme in die Genossenschaft, über die Vergabe einer Wohnung oder eines Clusterwohnplatzes die bedarfsgerechte Wohnraumzuordnung.
Rechtsgrundlagen
Für die Verarbeitung Ihrer Stammdaten, Wohnungswünsche und Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen). Für die weitere Verarbeitung nach Angebot einer Wohnung ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO (Erfüllung eines Vertrages).
Für Ihre freiwilligen Angaben zur Passung ist die Rechtsgrundlage Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Soweit Sie uns Daten besonderer Kategorien im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO mitteilen, verarbeiten wir diese ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Sie sind nicht verpflichtet, solche Angaben zu machen.
Speicherdauer
Falls Sie sich auf eine konkrete Wohnung beworben haben und keine Wohnung erhalten, löschen wir Ihre Daten spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Falls Sie in die Aufnahme in unseren Bewerber:innen-Pool eingewilligt haben, speichern wir Ihre Daten bis zum Widerruf, längstens drei Jahre zum Jahresende ab Erhalt Ihrer letzten Bewerbung oder Aktualisierung.
Kann Ihnen eine Wohnung angeboten werden, speichern wir Ihre Stammdaten zum Zwecke der Geschäftsbeziehung bis zu drei Jahre zum Jahresende der Geschäftsbeziehung, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen. Ihre Daten zur Passung werden zum Jahresende nach Unterschrift unter die Nutzungsvereinbarung gelöscht.
Datenzugang
Innerhalb der WohnWerk eG erhalten ausschließlich die am Auswahlverfahren beteiligten Personen Zugriff. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Den Widerruf richten Sie an info@wohnwerk-cologne.de mit dem Betreff „Datenschutzanfrage“.
Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf.